Theater- und Konzerthaus Solingen, Konrad-Adenauer-Str. 71, 42651 Solingen

Willkommen auf der Liber Lestihr!

Die folgenden AGB und Hausordnung, gelten für die Veranstaltung „Liber Lestihr“ (im Folgenden Veranstaltung). Die Veranstaltung wird durchgeführt durch die „Lestihr UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden Veranstalterin), Linggplatz 18, 36251 Bad Hersfeld, vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Willemse.

  1. Anmeldung:
    1. Die Anmeldung ist für den Aussteller ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Angebot. Anmeldungen mit Vorbehalt sind gegenstandslos. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen im Anmeldeformular und in den AGB sind unwirksam. Mit Abgabe der Anmeldung werden vom Aussteller die AGB vollinhaltlich akzeptiert.
    2. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, die Anmeldung anzunehmen. Über die Zulassung von Ausstellern sowie die konkrete Platzzuteilung entscheidet, sofern nicht direkt gebucht, ausschließlich die Veranstalterin. Er behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Begründung jederzeit abzulehnen. Die Zulassung und damit Annahme der Anmeldung erfolgt mittels schriftlicher Bestätigung durch die Veranstalterin.
    3. Bei Stornierung der Anmeldung hat der Aussteller an die Veranstalterin folgende Stornogebühren zu bezahlen: Ab 12 Wochen vor Messebeginn 50% des vereinbarten Rechnungsbetrages, ab 8 Wochen vor Messebeginn 100% des vereinbarten Rechnungsbetrages, jeweils zuzüglich Steuern und Abgaben. Die Bearbeitung von Stornierungen kann bis zu 8 Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
    4. Unvorhersehbare Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Messe/Veranstaltung unmöglich machen und nicht von der Veranstalterin zu vertreten sind, berechtigen diesen, a) die Messe/Veranstaltung vor der Eröffnung abzusagen. Muss die Absage mehr als 6 Wochen, längstens jedoch 3 Monate vor dem festgesetzten Termin erfolgen, werden 50% der Teilnahmegebühren als Kostenbeitrag erhoben. Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen vor Beginn, erhöht sich der Kostenbeitrag auf 75% der Teilnahmegebühren. Sofern die Messe/ Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen wird, sind die Standmiete und alle vom Aussteller zu tragenden Kosten zu entrichten. b) die Messe/Veranstaltung zeitlich zu verlegen. Aussteller, die den Nachweis führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit einer anderen mit ihnen bereits vereinbarten Messe ergibt, können Entlassungen aus dem Vertrag verlangen. c) die Messe/Veranstaltung zeitlich zu verkürzen. Die Aussteller können in diesem Fall eine Entlassung aus dem Vertrag nicht verlangen. Eine Ermäßigung der Standmiete erfolgt nicht. In den genannten Fällen soll die Veranstalterin schwerwiegende Entscheidungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung frühestmöglich bekannt geben. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen.
  1. Kosten, Rechnung, Fälligkeit
    1. Nach der verbindlichen Buchung wird die Rechnung sofort zur Zahlung im Online-Shop fällig.
    2.  Eine Zahlung auf Rechnung ist ggf. über Zahlungsdienstleister (KLARNA, PAYPAL, etc.) möglich. Die Wahl einer anderen Zahlungsart (sofern möglich) ändert nicht die Fälligkeit der Zahlung bei Rechnungsstellung. Die vollständige Zahlung ohne Rückabwicklung ist Voraussetzung für die Übergabe des zugewiesenen Tisches. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als genehmigt. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Beanstandungen sind unwirksam.
    3. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 5 % Zinsen p.a. ab Fälligkeit sowie € 5,- je Mahnschreiben vereinbart. Der Aussteller ist verpflichtet, die der Veranstalterin entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Der Aussteller ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen. Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, insbesondere Umsatzsteuer, Rechtsgebühr und Werbeabgabe gehen zu Lasten des Ausstellers. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise, wenn nicht anders angegeben.
    4. Die Veranstalterin ist berechtigt, vom Vertrag ohne Nachfrist mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall schuldet der Aussteller der Veranstalterin eine Vertragsstrafe in Höhe der Stornogebühr (siehe 1.3). Diese ist unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen. Im Falle des Rücktritts der Veranstalterin, steht es diesem ohne weitere Ankündigung frei, über den zugewiesenen Platz frei zu verfügen.
  2. Veranstaltungszeck & Durchführung
    1. Es ist ausschließlich der Verkauf von Büchern und branchenverwandten Artikeln (auch Merchandising) gestattet. Die Gastronomie darf ausschließlich durch die Veranstalterin betrieben werden.
    2. Die Veranstalterin zahlt keine Honorare an die vortragenden Autoren.
    3. Auf den Wänden hinter den Verkaufstischen und auf allen anderen Wänden beim Veranstaltungsort ist das Nageln, Bohren und Kleben untersagt. Beschädigungen der zur Verfügung gestellten Tische oder der Wände werden in Rechnung gestellt. 
    4. Zur Befestigung von Plakaten o.Ä. im Messeraum oder an den gemieteten Tischen sind ausschließlich TESA POWERSTRIPS zulässig. Verschmutzungen durch andere Klebemittel werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.
    5. Die bekanntgegebenen Auf- und Abbauzeiten sind genauestens einzuhalten. Eine Überschreitung der Auf-/Abbauzeit ist ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Abbauzeit ist die Veranstalterin berechtigt, die Räumung der Tische und die Lagerung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers durchführen zu lassen. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.
    6. Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl, Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Aussteller oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Güter. Der Aussteller haftet seinerseits für etwaige Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, seine Vertragspartner oder durch seine Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Die Veranstalterin ist klag- und schadlos zu halten. Die Veranstalterin haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Ausstellung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer entstehen. Die Veranstalterin haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt auch, wenn Schäden durch Mängel an Gebäuden oder den Einrichtungen der Veranstalterin verursacht werden. Die Veranstalterin haftet nur dann, wenn Schäden durch ihn oder seine Leute vorsätzlich herbeigeführt wurden.                                                                                                                 
    7. Für fehlerhafte Einschaltungen oder Eintragungen im Programmheft und oder anderen Drucksorten wird keinerlei Haftung übernommen (Druckfehler, Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung etc.).
    8. Die Tischgebühr enthält keine Versicherung für die zur Messe mitgebrachten Gegenstände.
  1. Messestand & Hausordnung
    1. Transparente, Schilder und sonstiges Werbematerial dürfen außerhalb des zugewiesenen Bereiches nicht ohne vorherige Genehmigung der Veranstalterin angebracht oder verteilt werden. Genehmigungen werden ausschließlich schriftlich erteilt. Die Anbringung von Werbetafeln, Plakaten oder sonstigem Werbematerial bzw. die Verteilung von Werbematerial außerhalb des zugewiesenen Bereiches ist nur nach vorheriger Genehmigung der Veranstalterin erlaubt. 
    2. Werden Stoffe, wie Tischdecken o.ä. eingesetzt, müssen diese schwer entflammbar sein. Dekomaterial, das leicht entzündlich ist, sowie stark ausdünstende Produkte, Öle etc. sind ebenfalls untersagt.
    3. In den gesamten Räumlichkeiten herrscht absolutes Rauchverbot! Die Hallen sind mit Brandmeldeanlagen ausgerüstet, Fehlalarmeinsätze der Feuerwehr und eventuelle Folgekosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
    4. Die Veranstalterin sorgt für die Reinigung der Ausstellungshalle. Die Reinigung der Tische obliegt den Ausstellern.
    5. Den Weisungen der Veranstalterin ist von den Ausstellern, deren Angestellten und allen Messebesuchern Folge zu leisten. Im Falle eines Brandes oder einer sonstigen Gefahr haben alle anwesenden Personen den gefährdeten Raum sofort zu verlassen.
    6. Es kommt ausschließlich deutsches Recht, mit Ausnahme der Kollisionsnormen, zur Anwendung. Gerichtstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Bad Hersfeld. Die Ungültigkeit einzelner Messebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  1. Organisation
    1. Falls der Aussteller eine Leseeinheit bucht und die von der Veranstalterin angeforderten Informationen diesbezüglich nicht rechtzeitig bekannt gibt, besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Leseeinheit. Bei Nichtstattfinden der Leseeinheit erhält der Aussteller das Geld für die Buchung nicht zurück.
    2. Die Veranstalterin kauft dem Aussteller keine Ware ab, weder vor noch, während, noch nach der Messe.
    3. Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass von ihm zurückgelassene Verkaufsware (und Werbemittel) der Veranstalterin vernichtet werden darf. Die Kosten trägt der Aussteller.
    4. Sollte der Aussteller früher als 8 Wochentage vor der Veranstaltung Verkaufsware und/oder Werbemittel an die Veranstalterin schicken, kann die Veranstalterin eine Lagergebühr dafür in Rechnung stellen.
    5. Für den Rücktransport der Verkaufsware und Werbemittel ist ausschließlich der Aussteller verantwortlich. Eine Rücksendung der Verkaufsware und Werbemittel ist nur möglich, wenn die Pakete vom Aussteller persönlich im Hermes-Paketshop der Veranstalterin aufgegeben und umgehend bezahlt werden ODER in der Woche nach der Veranstaltung vom Aussteller oder einem von ihm beauftragten Unternehmen abgeholt werden. Zurückgelassene Ware darf der Veranstalterin jederzeit vernichtet oder dem Aussteller auf dessen Kosten und inkl. einer Bearbeitungsgebühr von € 25,– pro Paket zurückgeschickt werden. Letzteres ist nur möglich, falls die entstehenden Kosten vorab vom Aussteller beglichen werden.
    6. Der Aussteller kommt für sämtliche Transportkosten seiner Verkaufsware und Werbemittel selbst auf.
    7. Leseeinheiten finden nur statt, wenn sie vollständig bezahlt worden sind.
      1. Leseeinheiten mit Sprecher sind verbindliche Buchungen, die aus organisatorischen Gründen mindestens 8 Wochen im Voraus zu stornieren sind. Nach diesem Zeitpunkt ist die Rückerstattung ausgeschlossen.
      2. Skripte die durch professionelle Sprecher gelesen werden sollen, sind mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. 
      3. Gesonderte Informationen zum Buch, Namen, etwaige Besonderheiten etc. Wünsche, Vorstellungen zum Vortrag, sind zum gleichen Zeitpunkt zu übermitteln.
      4. Sollte der gebuchte Sprecher/die gebuchte Sprecherin z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Veranstaltung zur Verfügung stehen, stellt die Veranstalterin dem Aussteller eine begrenzte Auswahl von alternativen Sprechern zur Verfügung. Wählt der Aussteller keine der zur Verfügung gestellten alternativen Sprecher, hat er die Wahl die Lesung selbst durchzuführen, oder den Slot freizugeben. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
    8. Wenn der Aussteller eine gebuchte Leseeinheit storniert, kann die Veranstalterin das dafür verrechnete Geld einbehalten.
    9. Der Aussteller verkauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und inkl. aller gesetzlichen Steuern und Abgaben. Allfällige Strafzahlungen die sich aus dem Nichteinhalten von deutschen Gesetzen und Vorschriften ergeben, werden einzig und alleine vom jeweiligen Aussteller bezahlt.
    10. Sollte ein Aussteller seinen Stand vor Ende der Messe abbauen, werden ihm € 100,- Strafgebühr der Veranstalterin in Rechnung gestellt.
    11. Sollte ein Tisch durch einen einzelnen Aussteller gebucht sein, jedoch durch zwei Aussteller/Autoren betrieben werden, wird der Veranstalterin eine Strafgebühr in Höhe der Tischmiete erhoben.
    12. Die Veranstalterin ist berechtigt, aus wichtigem Grunde die Veranstaltung abzusagen, örtlich und zeitlich zu verlegen. Oder falls die Raumverhältnisse, polizeiliche Anordnungen oder andere schwerwiegende Umstände es erfordern, die Standfläche des Ausstellers zu verlegen, in seinen Abmessungen zu verändern und/oder zu beschränken. Eine diesbezügliche Veränderung wird mit der schriftlichen Mitteilung an den Aussteller Bestandteil des Vertrages. 

a) Die Veranstalterin hat auch das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die notwendige Mindestanzahl von Anmeldungen eingeht und die unveränderte Durchführung wirtschaftlich unzumutbar ist. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Parteien ausgeschlossen. 

b) Hat die Veranstalterin den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, wird vom Aussteller kein Teilnahmeentgelt/ Standmiete geschuldet. 

c) Muss die Veranstalterin aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung oder Erlass des Teilnahmeentgeltes/Standmiete.

  1. Fristen

Ansprüche des Ausstellers gegenüber der Veranstalterin verjähren innerhalb einer Frist von 6 Monaten, beginnend mit dem Ende der Veranstaltung, und zwar auch dann, wenn der Anspruch entstanden ist und der Aussteller der Anspruchsgrundlage Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangen müsste.

  1. Gültigkeit und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit nicht durch ein Gesetz anders vorgeschrieben, der Sitz der Veranstalterin in Bad Hersfeld. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Veranstalterin und Aussteller wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
    2. Die Europäische Kommission stellt (voraussichtlich ab dem 15.02.2016) unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/eine Plattform zur außergerichtlichen Online‐Streitbeilegung (sog. OS‐Plattform) bereit.
    3. Nebenabreden erlangen nur dann Rechtsverbindlichkeit, sofern diese schriftlich vorliegen und durch die Veranstalterin bestätigt wurden. 

Stand der AGB 

01.08.2024